Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege: schnell geholfen, gut betreut

In unseren Seniorenzentren bieten wir pflegebedürftigen Menschen einen Platz auf Zeit, wenn sie nicht zuhause versorgt werden können. Informieren Sie sich über die Kurzzeitpflege.

Kurzzeitpflege: Was ist das eigentlich?

Die Diakonie Münster hilft mit der Kurzzeitpflege, wenn pflegebedürftige Angehörige zuhause vorübergehend nicht betreut werden können.

  • Die Kurzzeitpflege überbrückt zum Beispiel die Zeit zwischen Aufenthalt im Krankenhaus und der Rückkehr in die gewohnte Lebenssituation oder einen Wechsel in ein Seniorenzentrum.
  • Sie hilft auch, wenn die häusliche Pflege unterbrochen wird: Pflegende Angehörige möchten in den Urlaub gehen oder sind selbst erkrankt.
  • Der Zeitraum für die Kurzzeitpflege kann bis zu acht Wochen (56 Tage) im Kalenderjahr dauern und flexibel gewählt werden.

Wer hat Anspruch auf die Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege steht allen Menschen ab anerkanntem Pflegegrad 2 zu. Auch Menschen ohne Pflegegrad können die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Krankenkasse dann Leistungen für die sogenannte Übergangspflege.

Hier bieten wir die Kurzzeitpflege an

Vielen Menschen sind unsere Seniorenzentren bereits bekannt. Sie gehören zum sozialen Leben von Münster. Jedes Haus bietet auch die stationäre Kurzzeitpflege.

Unsere Gäste wohnen in einem Einzelzimmer mit Bad. Anschlüsse für Telefon und Fernsehen sind vorhanden. Wir kümmern uns darum, dass sie sich bei uns wohlfühlen. Dazu gehören die gemeinsamen Mahlzeiten mit den übrigen Bewohnerinnen und Bewohnern. Schnell findet man Anschluss und zu einer geregelten Tagesstruktur. Wir laden die Gäste aus der Kurzzeitpflege gerne zu unseren sozialen und kulturellen Aktivitäten ein.

Pflege nach den persönlichen Bedürfnissen

Unsere Mitarbeitenden betreuen unsere Gäste für die Zeit der Kurzzeitpflege komplett. Die Pflege orientiert sich an den persönlichen Gewohnheiten und Bedarfen. Die therapeutischen und ärztlichen Maßnahmen werden während der Kurzzeitpflege weitergeführt. Wir stimmen uns zuvor mit den Kurzzeitgästen und pflegenden Angehörigen genau ab. Bei Bedarf kontaktieren wir den Hausarzt.

Die Kurzzeitpflege könnte für Sie bald ein Thema werden? Kommen Sie gerne einmal in einem unserer Häuser vorbei.

Wer übernimmt die Kosten für die Kurzzeitpflege?

Hat die Person einen Pflegegrad oder nicht? Daran orientiert sich der Kostenzuschuss für die Kurzzeitpflege.

Kurzzeitpflege mit Pflegegrad:  Sie unterscheiden sich nicht von den üblichen finanziellen Aufwendungen für die Pflegeheimunterbringung. Die gliedert sich in Kosten für Unterbringung, Investitionen und Pflege.

  • Die Pflegekasse bezuschusst die Pflegekosten im Rahmen der Kurzeitpflege pauschal und pro Jahr mit 1.612 € ab dem Pflegegrad 2.
  • Hinzu kommt das nicht genutzte Budget der Verhinderungspflege.
  • Für zusätzliche Betreuungs- und Eigenleistungen erhalten Pflegebedürftige einen monatlichen Betrag von 125 €. Diese Beträge können im Rahmen der Kurzzeitpflege für die Kosten der Unterbringung  verwendet werden.

Alle Angaben: Stand 08/2020

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad:  Die Kosten für die Pflegeleistungen werden von der Krankenkasse getragen. Kosten für Unterbringung und Investitionen trägt der Gast selbst.

Wir beraten direkt!

Bitte wenden Sie sich direkt an die jeweilige Leitung unserer Seniorenzentren

Foto: Herr Wienker

Klaus Wienker
Leitung Haus Simeon
Tel: 0251 78880
E-Mail schreiben

Sonja Spieker
Leitung Martin-Luther-Haus
Tel: 0251 858-0
E-Mail schreiben

Iris Würthele
Leitung Matthias-Claudius-Haus
Tel: 02575 32139
E-Mail schreiben

Ein Angebot der

Diakonie Münster - Stationäre Seniorendienste gGmbH
Fliednerstraße 15
48149 Münster
Tel: 0251 858-0