Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem der Diakonie Münster

Gesetzes- und regelkonformes Handeln hat für uns und unsere Mitarbeitenden oberste Priorität. Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Integrität sind zentrale Unternehmenswerte der Diakonie Münster. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, Kenntnis über Rechts- und Regelverstöße zu erhalten. Im Hinweisgebersystem können Sie Fehlverhalten melden, das die Diakonie Münster oder das Wohlergehen von Mitarbeitenden und uns anvertrauten Menschen betrifft. Das Meldesystem darf ausdrücklich nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten.

Hintergrund

Zum Schutz von hinweisgebenden Personen wurde die Whistleblower-Richtlinie der EU verabschiedet, die mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in deutsches Recht umgesetzt wurde. Dieses verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten dazu, unternehmensinterne Kanäle für Regelverstöße, sogenannte Compliance-Hinweise, einzurichten. Hinweisgebenden erleichtert das den Hinweis auf entsprechende Verstöße.

Vertraulichkeit

Jede Meldung ist streng vertraulich. Wir möchten Sie dazu ermutigen, Ihren Namen in der Hinweisgabe zu nennen, da dieses die Aufarbeitung erleichtert. Eine anonyme Meldung ist jedoch grundsätzlich ebenfalls möglich. Weitere Informationen finden Sie im Hinweisgeber-Portal unter dem Menüpunkt Datenschutzhinweis.

Einen Hinweis geben

Gegenstand einer Meldung können zum Beispiel folgende Themen sein: die Verletzung von Rechten oder der Unversehrtheit von Personen, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, Diskriminierung oder Belästigung, Betrug, Bestechung oder Korruption.

Auf folgende Weise können Sie Ihre Meldung abgeben, die nur von der Ombudsperson der Diakonie Münster eingesehen werden kann:

Diakonie Münster
Ombudsperson Hinweisgeberschutzgesetz
Fliednerstr. 15
48149 Münster

Hier gelangen Sie zum Online-Meldeportal:

Die Ombudsperson

Als Ombudsperson hat die Diakonie Münster Andreas Braun benannt. Neben seiner Funktion als Ombudsperson der Diakonie Münster ist Andreas Braun als örtlich Beauftragter für den Datenschutz in Einrichtungen der Kirche und kirchlichen Behörden, bei diakonischen Trägern, so auch bei der Diakonie Münster, sowie bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege bestellt. Als Datenschutzbeauftragter unterliegt er der beruflichen Schweigepflicht.

Die Ombudsperson ist eine neutrale Ansprechperson, an die sich unter anderem Klientinnen und Klienten, Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige sowie Mitarbeitende wenden können, wenn Probleme in der Diakonie Münster, in der Verwaltung, in allen Einrichtungen ihrer Geschäftsbereiche mit gebotener Diskretion erörtert werden sollen.

Die Ombudsperson ist sowohl gegenüber Behörden und Privatpersonen als auch gegenüber den Dienststellen zum Stillschweigen verpflichtet. Sie können die Ombudsperson auch von ihrer Schweigepflicht entbinden, damit sie der Beschwerde gezielt nachgehen kann. Im Falle einer Straftat kann die Ombudsperson kein Stillschweigen wahren, wenn sie Kenntnis hiervon erlangt. Die Ombudsperson berichtet den Verantwortlichen innerhalb der Diakonie Münster und deren Geschäftsbereichen zeitnah in anonymisierter Form über eingegangene Beschwerden.