Meldung

Besuchsregelungen ab dem 1. Dezember 2021

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Änderungen der Besuchsregelungen nach der neuen „Allgemeinverfügung für Einrichtungen“ ab dem 01.12.2021

Angesichts des Anstiegs der Infektionszahlen mit dem Coronavirus hat das MAGS für die Pflegeeinrichtungen die neue AV Einrichtungen ab dem 01.12.2021 erlassen: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211126_coronaaveinrichtungen.pdf

Darin werden für Pflegeeinrichtungen umfangreiche Testpflichten vorgeschrieben, von denen Besucherinnen und Besucher ebenfalls betroffen sind.

Unabhängig vom Impfstatus muss bei jedem Besuch in der Einrichtung ein tagesaktueller negativer Schnelltest vorliegen (Gültigkeit 24 Stunden). Dafür bieten wir in unseren Einrichtungen Testzeiten an, welche Sie bitte den jeweiligen Internetseiten entnehmen.

Wir bitten Besucherinnen und Besucher um Verständnis, dass wir außerhalb dieser, durch uns mit großem Aufwand vorgehaltenen Zeiten, keine weiteren Möglichkeiten anbieten können. Bitte nutzen Sie die kostenlosen Bürgertests in den Testzentren. Hier finden Sie Informationen zu Bürgertestungen im Stadtgebiet von Münster. Auf dieser Websiete finden Sie Teststellen in Greven.

Eintritt erhalten Besucherinnen und Besucher außerdem nur mit einem medizinischen Mundnasenschutz, der im Eingangsbereich zur Verfügung gestellt wird.

Wir hoffen, dass wir mit den beschriebenen Maßnahmen weiterhin erfolgreich der Pandemie trotzen und unseren Bewohnerinnen und Bewohnern eine hohe Lebensqualität (auch durch Besuche) garantieren können.

Da die Infektionslage sehr dynamisch ist, halten wir auf unserer Corona Spezialseite immer aktuelle Besuchsregelungen und Verordnungen für Besuchende bereit.