Diakonie RWL begrüßt Reform des Betreuungsrechts
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Reform des Betreuungsrechts: Der Mensch im Mittelpunkt
Düsseldorf, 29. März 2021. Nach über zwei Jahren intensiver Gespräche zwischen Experten, Menschen in rechtlicher Betreuung und Politikern hat der Bundesrat die Reform des Betreuungsrechts verabschiedet. “Die Reform ist ein wichtiger und überfälliger Schritt für die Selbstbestimmung. Das Gesetz stellt den Menschen viel stärker in den Mittelpunkt”, sagt Christian Heine-Göttelmann, Vorstand des Diakonischen Werks Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL). “Jetzt müssen wir schauen, dass wir eine gesicherte Finanzierung verankern.”
Die Diakonie RWL setzt sich seit Langem dafür ein, dass die UN-Behindertenrechtskonvention stärker in der Gesetzgebung berücksichtigt wird. “Teilhabe ist ein Menschenrecht. Wir müssen gerade bei so einem bedeutsamen Eingriff in die individuellen Grundrechte, wie es die rechtliche Betreuung ist, sicherstellen, dass die Wünsche der Menschen an erster Stelle stehen”, so Heine-Göttelmann. Es gehe darum, die Klienten zu unterstützen, nicht sie zu bevormunden. Dieser Grundsatz werde endlich auf stabile juristische Füße gestellt.
Auch die verpflichtende Anbindung ehrenamtlicher Betreuer an professionelle Betreuungsvereine begrüßt die Diakonie RWL. Die Ehrenamtlichen können so von den gewachsenen Strukturen und dem Wissen der Experten in den Vereinen profitieren und erhalten regelmäßige Fort- und Weiterbildungen. Besonders positiv ist, dass die wichtige Beratung und Begleitung von Ehrenamtlichen nun als öffentlich-rechtliche Aufgabe definiert wird, und die Betreuungsvereine somit gesetzlichen Anspruch auf Finanzierung dieser Aufgaben haben.
Betreuungsvereine nicht mit zu viel Bürokratie belasten
Deutlichen Nachholbedarf sieht Christian Heine-Göttelmann hingegen bei der Vergütung und den Abrechnungen. “Es ist gut, dass in der Reform Vertretungsregelungen festgehalten wurden”, betont der Vorstand. Wenn ein ehrenamtlicher Betreuer beispielsweise in Urlaub fahre, soll künftig der zuständige Betreuungsverein dessen Aufgaben übernehmen. “Es gibt aber keine Pauschalen, mit denen diese zusätzliche Arbeit der seit Jahren finanziell stark belasteten Betreuungsvereine entlohnt wird”.
Stattdessen müsse jeder Verein akribisch abrechnen und jede Unterstützung der Klienten dokumentieren, um die Kosten erstattet zu bekommen. “Wir müssen aufpassen, dass wir die Vereine nicht mit zu viel Bürokratie belasten”, warnt der Diakonie RWL-Vorstand. Denn das gehe auf Kosten der Zeit, die für die Betreuten zur Verfügung stünde und schränke damit auch ihre Selbstbestimmung ein.
Gute Betreuung braucht auskömmliche Finanzierung
Rechtliche Betreuer sollen ihre Klientinnen und Klienten befähigen, eigene Entscheidungen zu treffen, um ihr Leben möglichst selbstbestimmt zu gestalten. Dazu gehört auch die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel das gemeinsame Ausfüllen von Anträgen. Doch diese zusätzlichen wichtigen Aufgaben würden nicht immer angemessen vergütet, warnt Heine-Göttelmann. “Gute Betreuung kann es nur mit einer auskömmlichen Finanzierung geben. Sonst bleiben viele wichtige Punkte des Gesetzes reine Lippenbekenntnisse.”
Das Gesetz soll 2023 in Kraft treten. Genügend Zeit, um sich auf eine gesicherte Vergütung der Mehrarbeit zu verständigen. Die Diakonie RWL setze sich als größter Träger der Betreuungsvereine gegenüber der nordrhein-westfälischen Landespolitik dafür ein.
Hintergrund:
45 Betreuungsvereine sind Mitglied bei der Diakonie RWL. Die Vereine bieten berufliche Betreuungen an, unterstützen ehrenamtliche Betreuer und organisieren Fort- und Weiterbildungen rund um die gesetzliche Betreuung. Seit Jahren sind die rund 270 Betreuungsvereine der Wohlfahrtsverbände im Verbandsgebiet der Diakonie RWL stark unterfinanziert.